Leistungen der Krankenversicherung können Personen in Anspruch nehmen, bei denen vorübergehend oder dauerhaft medizinische Unterstützung erforderlich ist. Mit einer Verordnung häuslicher Krankenpflege, die vom Fach- oder Hausarzt ausgestellt werden kann, soll eine medizinische Versorgung sichergestellt werden.
Die Genehmigung dieser Verordnung seitens der Krankenkasse erfolgt in der Regel nur, wenn der Patient selbst oder Angehörige die Leistungen nicht übernehmen können.
Hierzu beraten wir Sie gern und ausführlich.
Eine Übersicht aller Leistungen der häuslichen Krankenpflege erhalten sie hier:
Um die alltägliche Versorgung in den eigenen vier Wänden sicherzustellen oder um pflegende Angehörige zu entlasten bieten wir Ihnen Ihren Bedürfnissen entsprechende professionelle Unterstützung an und beraten Sie hierzu gern. Leistungen im Bereich der pflegerischen Versorgung können, unter bestimmten Voraussetzungen, über die Pflegekasse, die Sozialbehörden und als Privatleistung abgerechnet werden. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung und beraten Sie und Ihre Angehörigen hierbei ausführlich.
Die Versorgung und Pflege eines jeden Einzelnen ist so individuell wie der Mensch selbst. Ihre Pflege wird individuell Ihren Wünschen entsprechend durch uns geplant.
Die Leistungen der Pflegeversicherung berücksichtigen insbesondere folgende Bereiche:
Im Anschluss eines unverbindlichen Beratungstermins wird Ihnen ein Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechendes Kostenangebot unterbreitet und Ihnen die Möglichkeiten zur Finanzierung des Hilfebedarfes erläutert.
Bei der Pflege zu Hause durch eine Privatperson und dem Bezug von Pflegegeld durch die Pflegekasse, muss dieser die Sicherstellung der Pflege in regelmäßigen Abständen nachgewiesen werden. Nach Absprache können diese Beratungseinsätze (nach §37 Abs. 3 SGB XI) durch unsere geschulten Pflegefachkräfte in Ihrer Häuslichkeit stattfinden. Sie profitieren von einer fachlichen Beratung hinsichtlich der Durchführung der Pflege und kommen Ihrer Nachweispflicht gegenüber der Pflegekasse nach.
Muss aus Gründen von Krankheit oder zur Entlastung eine Auszeit von der privaten Pflege nehmen, sind wir gern für Sie da. Sie haben die Möglichkeit, sich z.B. im Rahmen der Verhinderungspflege, zusätzliche Unterstützung zu sichern.
Zusätzlich zur Grund- und Behandlungspflege gibt es Unterstützungsangebote deren Kosten die Pflegekasse übernimmt. Sollten Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen ein zusätzliches monatliches Budget zur Verfügung, welches Sie u.a. für folgende Hilfeleistungen einsetzen können:
Seit 1996 sind wir für Sie in Harburg und Umgebung unterwegs und stehen seit jeher in engem Kontakt mit Ihren Haus- und Fachärzten, Apotheken, Sanitätshäusern und anderen Dienstleistern.
Gern unterstützen wir Sie bei der Beschaffung und Organisation Ihrer Medikamente, ärztlicher Verordnungen und Pflegehilfsmitteln aller Art. Nach Absprache können auch kurzfristig Hilfsmittel aus unserem Bestand verliehen werden, wenn Sie einmal schnell Hilfe benötigen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie gern bei der Vermittlung von weiteren Dienstleistern wie:
Selbstverständlich bieten wir Ihnen Hilfestellung bei der Beantragung aller relevanten Leistungen bei den Kostenträgern, Behörden und Beihilfestellen durch unser geschultes Personal an.